....ergänzende Angaben



Der Weg ist als kombinierter Rad- und Fußweg gekennzeichnet.

Zum einen hat es nicht viel mit ordnungsgemäßer Landwirtschaft zu tun, wenn der Verantwortliche der Erosion freien Lauf läßt. Derlei ist, z.B. über bodenstrukturfördernde Maßnahmen, vermeidbar. Zum anderen wird die Sache hier für ihn riskant, weil er für die Folgen von Unfällen, die selbst wei vorsichtiger Wegebenutzung (§1 StVO) geschehen können, haften müßte. Diese Schilderkombination birgt rechtliches Dynamit. Bis zum zu erkennenden Gehöft soll der Weg wohl eine Anliegerstrasse sein, dann landw. Wirtschaftsweg.




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