Wenn Plambeck-Pressesprecher Rainer Heinsohn zu differenzieren versuchte, das Unternehmen spende durchaus für Ortschaften, in denen sie investieren wolle, dann ist das Nebelwerferei. Es sagte zwar, in diesem Fall sei die Zuweisung zweckgebunden für die Ausstattung der Feuerwehren, denn zu jedem Windpark gehoere ein Sicherheitskonzept, da bei Unfaellen unter Umstaenden die Wehren gefordert seien und Plambeck lege Wert auf eine gute Ausstattung der Einsatzkraefte. Nur kann bei den Umstaenden, die ein WKA-Brand mit sich bringt, eine lokale Feuerwehr nicht mehr machen, als einen kontrollierten Abbrand zu gewaehrleisten, indem der jew. Ort des Ereignisses ausreichend gesperrt wird. Im Etatentwurf war die Spende als "Spende fuer Feuerwehrdrehleiter vom Windparkbetreiber" ausgewiesen. Wozu braucht man aber fuer eine Absperrung von brennenden WKA eine Drehleiter? Daran aendert sich auch nichts, wenn unterschwellig bekannt wird, daß es sich nicht unbedingt um die Fianzierung der Drehleiter gehandelt haben muesse.