Sogenannte "Gestattungsgelder" bzw. "Einmalzahlungen" an Kommunen abseits von Abgaben, zu deren Erhebung die jew. Kommmune tatsaechlich verpflichtet ist, sind in der Regel illegal, weil rechtlich fuer wohlgefaellige Bauleitplanungen und andere wohlgefaellige kommunale Entscheidungen in der Regel nicht vorgesehen. Fuer diese behoerdlichen Entscheidungen (wozu de jure auch die Entscheidung eines Gemeinderates (Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung,...) gehoert, muessen die rechtlichen Massstaebe, aber nicht die Hoehe finanzieller Anlockungen seitens der an der wohlgefaelligen Planung interessierten Investoren Interessnten massgeblich bleiben. Ansonsten laege umvermeidbar eine Naehe zum Straftatbestand der Bestechung/Vorteilnahme vor. Besonders dreist ist es, wenn bei Investoren das Angebot von "Gestattungsgeldern" zum Standardrepertoire ihrer Leistungsofferten gehoert und man sich um die rechtlichen Aspekte wenig schert. Gleiches gilt fuer Kommunen, die unumwunden von Investoren solche Gestattungsgelder erwarten. Unabhaengig von der strafrechlichen Seite bleibt festzuhalten, dass auch durch zu erwartende Einnahmen aus dem EEG genug Gelder aufkommen, um Firmen derartige windige und oft nicht geringe Angebote zu ermoeglichen. Tilman Kluge