Beobachtet bzw. beobachtete man die einschlaegige WKA "Szene", dann kann die Einschaetzung des Autoren RA Dr. Frank, Zahlungen (oder Zahlungsangebote) an Gemeinden durch WKA-Investoren erfolgten "typischerweise", durchaus als nicht abwegig eingeschaetzt werden. Es ist im uebrigen anzumwerken, dass das nicht anonymisierte Original des an den Beginn der Internet-Seite eingestellten "Beispiels fuer einen sogenannten Gestattungsvertrag (---)" auf dem Briefpapier des Investors, nicht der betrof- fenen Gemeinde, angefertigt wurde.