DIE SEITE MIT WINDIGEN SACHEN



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AUCH LÄSST DIESE SEITE KEINERLEI RÜCKSCHLÜSSE AUF DIE BEURTEILUNG DER WINDENERGIENUTZUNG DURCH DEN AUTOR ZU, ETWA, DASS ER DIE NUTZUNG VON WINDENERGIE GRUNDSÄTZLICH ABLEHNEN WÜRDE. VIELMEHR BEZIEHT AUCH DER AUTOR DIESER SEITE SEINE ELEKTRISCHE ENERGIE VON EINEM „ÖKO STROM” ANBIETER, IST ALSO DAHINGEHEND „UNVERDÄCHTIG”.

SOWEIT AUF EINE RECHTSLAGE BEZUG GENOMMEN WIRD, GELTEN IMMER DIE LOKAL ANZUWENDENDEN BESTIMMUNGEN.


FUNDSTELLEN ⁄ MEDIA

Anzeiger für Harlingerland 10.05.2012
Bremervörder Zeitung 02.02.2002
Bremervörder Zeitung 09.02.2002
DEWI Magazin Nr.40 Feb. 2012
DIE WELT 24.08.2005
Frankfurter Neue Presse 30.01.2015
Geoforum 43 (6) 2012
Grimsby Telegraph 08.03.2013
Journal of Environmental Planning and Management 54 (4) 2011
Journal of Environmental Policy & Planning 12 (3) 2010
Kieler Nachrichten (online) 02.03.2015
Le Matin 13.06.2014
Märkische Oder Zeitung 06.11.2014
Monadnock Ledger-Transcript 04.04.2013
Municipal Lawyer Vol.23 Nr.1 2009
Neue Südtiroler Tageszeitung 02.05.2013
Neumarkter Nachrichten 10.11.2013
New York Times 14.12.2009
Nordbayerischer Kurier 14.03.2015
NOVO Argumente 2011
NRC Handelsblad 31.05.2013
OK Ostfriesischer Kurier 20.03.2017
Pforzheimer Kurier 10.01.2014
Rhein Zeitung 24.11.2011
Schleswiger Nachrichten 03.04.2014
Schleswig Holsteinische Landeszeitung 01.08.2009
Süddeutsche Zeitung 31.10.2014
Taunus Zeitung 12.06.2014
The Courier 26.11.2012
The Telegraph (online) 08.10.2008
The Telegraph 17.09.2012
Trierischer Volksfreund 23.12.2012
Usinger Anzeiger 14.01.2015
Western Morning News (online) 09.10.2008
Windblatt 02 2012

KAPITEL ⁄ CHAPTER

RECHTLICHE BESTIMMUNGEN, RICHTLINIEN UND EMPFEHLUNGEN
 ο Zulässigkeit von WKA im Außenbereich - Rückbau
LITERATUR (PRESSEARTIKEL - WEIL I.D.R. ORTS- BZW. REGIONBEZOGEN - UNTER EINZELNE WINDIGKEITEN)
 ο Ethischer Handlungsrahmen für Investoren und Kommunen bei der Entwicklung von Windparks
 ο Unseriöses Wirtschaftshandeln
 ο WKA-Recht Frankreich (incl. Rückbau)
EINZELNE WINDIGKEITEN
 ο Natur- und Landschaftsschutz
 ο Amigos ?
 ο Arbeitsrecht
 ο Mangelnde Gefahrenabwehr - Baustelle
 ο Mangelnde Gefahrenabwehr - Eiswurf
 ο Schöne Zahlen in Politik und Prospekten
 ο Vorgesehener (nur) teilweiser Rückbau von Altanlagen-Fundamenten
 ο „Sweetener” - also sog. Einmal- oder Gestattungszahlungen, Spenden und andere Verführungen
 ο Zu ungenehmigten Maßnahmen oder Abweichungen von den Festsetzungen der Genehmigungsbescheide
 ο Zur Frage, ob die Beeinflussung des Ortsbildes ein verlustwirksamer Faktor sein kann
 ο Korruption und Genehmigungsbehörden
ES GEHT AUCH ANDERS
 ο Parkverlust





RECHTLICHE BESTIMMUNGEN, RICHTLINIEN UND EMPFEHLUNGEN

Zulässigkeit von WKA im Außenbereich - Rückbau


Verursacher: Deutscher Bundestag (GER)
Ort: § 35 Baugesetzbuch (BauGB)

Anlagen zur Gewinnung der Windenergie (WKA) zwecks deren Nutzung sind aufgrund § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB im Außenbereich zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Aufgrund § 35 Abs. 5 Satz 2 ist nach endgültigem Ende des Betriebes einer WKA der komplette Rückbau vorgeschrieben, also auch incl. des vollständigen Fundamentes.





Verursacher: Assemblée Nationale (F)
Ort: Art. L.553-3. Code de l’environnement, modifié par Projet de loi - portant engagement national pour l‘environnement S. 125 - 29.07.2010

„L‘exploitant d‘une installation produisant de l‘électricité à partir de l‘énergie mécanique du vent ou, en cas de défaillance, la société mère est responsable de son démantèlement et de la remise en état du site, dès qu‘il est mis fin à l‘exploitation, quel que soit le motif de la cessation de l‘activité. Dès le début de la production, puis au titre des exercices comptables suivants, l‘exploitant ou la société propriétaire constitue les garanties financières nécessaires.”

Seit 2010 besteht auch Frankreich ein gesetzliches Rückbaugebot für WKA incl. Sicherheitsleistungspflicht. Näheres ist in der Rechtsverordnung 2011-985 geregelt.





Verursacher: Landesregierung Hessen 2012 (GER)
Ort: Gemeinsamer Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2012)

„Rückbau ist die Beseitigung der Anlage, welche der bisherigen Nutzung diente und insoweit die Herstellung des davor bestehenden Zustandes. Zurückzubauen sind grundsätzlich alle ober- und unterirdischen Anlagen und Anlagenteile (einschließlich der vollständigen Fundamente) sowie die zugehörigen Nebenanlagen wie Leitungen, Wege und Plätze und sonstige versiegelte Flächen. Die durch die Anlage bedingte Bodenversiegelung ist so zu beseitigen, dass der Versiegelungseffekt, der z.B. das Versickern von Niederschlagswasser beeinträchtigt oder behindert, nicht mehr besteht. Nach Abschluss der Rückbaumaßnahmen ist sicherzustellen, dass der Standort die natürlichen Bodenfunktionen und bisherigen Nutzungsfunktionen wieder erfüllt. Zur Beseitigung nachhaltiger Verdichtungen im Unterboden sind entsprechende Maßahmen (z.B. Lockerung, geeignete Folgenutzung) umzusetzen.”

Im Grunde ist ein Erlass überflüssig, weil das Gesetz (§ 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB) klare Vorgaben macht. Aber ein solcher Erlass ist sachdienlich, zumal z.B. in Niedersachsen versucht wird, das Gesetz (§ 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB) per Erlass zu konterkarieren.








LITERATUR

Ethischer Handlungsrahmen für Investoren und Kommunen bei der Entwicklung von Windparks


Verursacher: Staatsanwaltschaft NY (USA)
Autorin: Patricia E. Salkin
Ort: NYSBA/MLRC - Municipal Lawyer - Vol. 23 (2009) No. 1
Red.: www.nysba.org/MunicipalLawyer

In Folge einer Ermittlung setzte der Generalstaatsanwalt in NY im Oktober 2008 die Installation eines Verhaltenskodex’ vor allem für Windparkentwickler durch.






Unseriöses Wirtschaftshandeln


Autor: Christian-W. Otto (GER) (2006)
Ort: Potsdam / Berlin - „Unzulässige Klauseln in städtebaulichen Verträgen und Fragen zu ihrer strafrechtlichen Relevanz”

„In Verträgen zwischen Investoren und Gemeinden über die Aufstellung von Bebauungsplänen finden sich neben Klauseln über die Planung auch solche über die Übernahme von Folgelasten oder sonstigen Leistungspflichten der Vertragspartner. Dabei kann es dazu kommen, daß die Investoren Zusagen treffen, um die Unterstützung der Gemeinde für das von ihnen projektierte Vorhaben zu erlangen.”

Der Autor geht auch darauf ein, inwieweit sich Gemeindevertreten strafbar machen können, wenn sie einschlägigen Vereinbarungen mit WKA-Investoren zustimmen.





Autor: Erwin Quambusch, FH Bielefeld (GER) (2006)
Ort: Senden / Todtnauberg - „Zuwendungen an Gemeinden zwecks Einplanung von Windkraftanlagen”

„Hinsichtlich des subjektiven Tatbestandes von Vorteilsgewährung und Bestechung kann unschwer vom Vorsatz ausgegangen werden. Schwer abschätzbar ist zur Zeit noch, in welchem Umfang sich die Möglichkeit auswirkt, daß Vorteilsannahmen nach § 333 Abs.3 StGB genehmigt werden können.”





Autor: Tilman Kluge
Ort: NOVO Argumente Online (2011) „Windige Geschäfte?”
Red.: www.novo-argumente.com

„Schon über viele Jahre entdeckt man regelmäßig Meldungen wie ‘Der Bürgermeister verlas ein Schreiben der Firma Enercon, in dem diese für die ersten zehn Jahre eines potentiellen Beringstedter Bürgerwindparks jährlich 5000-Spenden-Euro pro Windanlage zugunsten ortsansässiger Vereine versprach’ (....)”






Autor: Michael Elicker
Ort: DEUTSCHER ARBEITGEBERVERBAND (2016) „Großwindanlagen: Die Verbrechen der Saubermänner Folge 3: Strafbarkeit kommunaler Amtsträger durch Abschluss von Nutzungsverträgen”
Red.: www.deutscherarbeitgeberverband.de

„Dass alles, was hier vorgebracht wird, unmittelbar dokumentarisch belegbar ist, ermöglicht es auch, Ross und Reiter zu benennen. Das ist einerseits nicht mehr als fair gegenüber allen Beteiligten - auch den durch die kriminellen Machenschaften Geschädigten - und zeigt andererseits dem Leser, dass es hier nicht um die Verbreitung von Spekulationen oder gar Gerüchten geht. Am 14. März [2016] wurden die ersten Strafanzeigen auf der Grundlage dieser Ausarbeitung durch die zur Rettung des Höcherberges und seiner Natur gebildete Bürgerinitiative und zahlreiche Privatpersonen gestellt; (....)”






WKA-Recht Frankreich (incl. Rückbau)


Autorin: Véronique Fröding, (Gide Loyrette Nouel A.A.R.P.I.)
Ort: DEWI Magazin Nr. 40, Feb. 2012 S. 44 „The ICPE Reform in France - Classification of Wind Turbines as Environmentally Hazardous Facilities”
Red.: www.dewi.de

Die neue Rechtslage in Frankreich ist vor allem auf die Umsetzung der Ziele der französischen Regierung im Hinblick auf den Ausbau der sog. Erneuerbaren Energien in Frankreich bis 2020 ausgerichtet. WKA werden generell dem Regime der „installations classées pour la protection de l‘environnement” (ICPE) unterworfen bzw. als „umweltgefährdende Anlagen” eingestuft. Der Rückbau ist vorgeschrieben.









EINZELNE WINDIGKEITEN

Natur- und Landschaftsschutz


Verursacher: Fa. Enercon / Aurich (GER)
Autor: N. N.
Ort: Deutschland - Windblatt (Werbezeitschrift Fa. Enercon) 02/2002 S.10/11 Nr. 5 „Die 10 größten Irrtümer der Windgegner”
Red.: www.enercon.de

Irrtum 5 „Die Landschaft wird verschandelt, die Natur zerstört. // Zunächst muß man bedenken, daß nur dort ein Windpark entstehen kann, wo die Gemeinde es im Flächennutzungsplan vorgesehen hat - Natur- und Landschaftsschutzgebiete gehören keinesfalls dazu. Außerdem verpflichtet sich jeder Windparkbetreiber zu Ausgleichsmaßnahmen. So sind für eine Anlage des Typs E-66 rund 2 ha Ausgleichsfläche (Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von durchschnittlich 15.300 Euro) vorgesehen. Dazu gehört beispielsweise die Anpflanzung von Gehölzhecken und die Wiedervernässung von Niederungen und Feuchtwiesen für die Entstehung von Naturschutzgebieten.”

Überwiegend besteht diese Textpassage aus Fehlern. Aufgrund der Privilegierung nach § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB kann ein Windpark selbstverständlich auch dort entstehen, wo die Gemeinde es im Flächennutzungsplan nicht vorgesehen hat, wenn die Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Das ist heute so und war auch 2002 so.
Daß Natur- und Landschaftsschutzgebiete „keinesfalls” zu den WKA-Standorten gehören, war schon 2002 eine unwahre Behauptung. Denn zu dieser Zeit standen bereits Enercon-WKA in Landschaftsschutzgebieten, z.B. Standort Kandrich im LSG „Rheingebiet von Bingen bis Koblenz” (seit August 1999 1x Enercon E-66-15.66, seit Oktober 2000 1x E-66-18.70, später weitere WKA).
Ausgleichsmaßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben, hängen also nicht von einer Selbstregelverpflichtung der WKA-Betreiber ab. Wenn aufgrund der Tätigkeit von WKA-Investoren die „Entstehung” von (demnach neuen) Naturschutzgebieten durch die Anpflanzung von Gehölzhecken und die Wiedervernässung von Niederungen und Feuchtwiesen bewirkt worden ist, dann kann deren Anzahl nur gering sein, weil die WKA-Branche sonst mehr Werbung darauf aufbauen würde.






Verursacher: Stadt Ottweiler u. Fa. ABO Wind
Autoren: Michael Elicker, Andreas Langenhahn
Ort: Ottweiler (GER) - Aufsatz „Windrad-Subventionsindustrie und Politik: Artenschutz adé!”

In dem Aufsatz wird am Beispiel der Bauleitplanung der Stadt Ottweiler (Vorhabenträger Fa ABO Wind) analysiert, wie auf kommunaler Planungsebene trickreich versucht wird, die Belange des Artenschutzes „zurechtzurücken”.

Kritisch bleibt zu dem Aufsatz anzumerken, daß der Verzicht auf einige generalisierende verbale Ausreißer hinsichtlich einer in Sachen Windenergie dekadenten Politik (was nicht heißt, daß es eine solche Politik nicht gäbe) den Aufsatz noch treffender auf den Punkt gebracht hätte. Auch macht es Sinn, aus rechtlichen Gründen EE-Umlagen und Subventionen strikt voneinander zu trennen.








Verursacher: Staatsforsten Bayern 2011
Autor: Fa. OSTWIND
Ort: Gattendorf / Regnitzlosau - Werbespot der Fa. OSTWIND / Regensburg (GER)

Staatsforsten Bayern (GdöR des Freistaates Bayern im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten) wirbt in einem privatwirtschaftlichen Werbesport für die Nutzung des Waldes als Standort für WKA. In einem
Unternehmensprofil von Staatsforsten Bayern heißt es dann auch konsequenterweise auf S. 49 „Der Wald als Umgebung steht Windrädern gut”, auf einen Umkehrschluß an gleicher Stelle wird aus vermutlich gutem Grund verzichtet.






Arbeitsrecht


Verursacher: Fa. Enercon / Arbeitsgericht Magdeburg
Autor: Kristina Läsker u. IG Metall
Ort: Magdeburg - Süddeutsche Zeitung 31.10.2014 „Enercon: Frei zum Abschuß”, IGM 11.02.2015 „Ein Sieg für die Meinungsfreiheit”
Red.: www.sueddeutsche.de

„Das Arbeitsgericht Magdeburg hat heute entschieden, die Anträge der Enercon-Tochterfirma WEA Service Ost GmbH auf Genehmigung der Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Nils-Holger Böttger abzuweisen. Ein Urteil gegen Maulkörbe für kritische Betriebsräte.” (IGM wie o.g.)

Zuvor hatte sich die Fa. Enercon mit zahlreichen dubiosen Mitteln dagegen zur Wehr gesetzt, ungestört arbeitende Betriebsräte zu installieren.






Mangelnde Gefahrenabwehr - Baustelle


Verursacher: Fa. ENERCON / Aurich (GER)
Ort: Vilkyciai / Litauen 2012

Eine Gefahrenstelle mit Helmpflicht wird weder eingezäunt noch ist der Warntext in der lokalen Sprache verfasst.






Mangelnde Gefahrenabwehr - Eiswurf


Verursacher: Fa. ABO Wind / Wiesbaden (GER)
Ort: Weilrod-Riedelbach 2015 - Usinger Anzeiger 14.01.2015 „Nordex-Fernüberwachung hat ohne Sichtkontrolle wieder angefahren”
Red.: www.usinger-anzeiger.de

Bürger werden trotz Warnschildern gewarnt, sich bei Eiswurfgefahr in deren Wirkungsbereich aufzuhalten. Die Warnschilder sind zudem im Gefährdungsraum angebracht, was damit zu vergleichen wäre, wenn zur Gefahrenabwehr die Löwen einem Safaripark mit Ohrmarken „Achtung, bissig” versehen würden.





Autorin: Anne Zegelman
Verursacher: Hessen ENERGIE Wiesbaden (GER)
Ort: Schöneck (GER) - Frankfurter Neue Presse 30.01.2015 „Eiskalte Regeln für Windräder”
Red.: www.fnp.de

„‘Wer das ignoriert und trotzdem nah heran geht, tut das auf eigene Verantwortung’, warnt Morber. Er empfiehlt, in der Nähe der Anlagen generell Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, genau hinzuhören und sich unbedingt an den Sicherheitsabstand zu halten, um kein Risiko einzugehen.”

Was Gerd Morber, Bereichsleiter bei Hessen Energie für Windenergie und erneuerbare Energien, vergißt, ist, daß Bürger hinsichtlich „genau hinhören” etc. ungeschult sind und Gefahren von Windmühlen, also auch die Eiswurfgefahr, nicht zu den typischen Gefahren des Waldes zählen (§ 14 Abs. 2 BWaldG), mit denen ein Erholungssuchender rechnen muß. Insoweit träfe Hessen ENERGIE eine haftungsrechtliche Mitverantwortung, zumal auch Hessen ENERGIE offen zugibt, daß bei WKA trotz aller relevanter Detektortechnik mit Eiswurf zu rechnen ist.






Autorin: Frauke Engelbrecht
Verursacher: REWAG - Regensburg (GER)
Ort: Lindenhardt (GER) - Nordbayerischer Kurier 14.03.2014 „Bürger sauer über Wegesperrung”
Red.: www.nordbayerischer-kurier.de

„Seit Oktober vergangenen Jahres sind Durchfahrt und Durchgang im Lindenhardter Forst gesperrt. Der Grund: Es besteht Gefahr von Eiswurf durch die Rotoren der dortigen Windräder.”

Die Schilder werden als permanente Einrichtung (Klappschilder) zum Windpark Tannberg-Lindenhardt, schlüsselferting gekauft von einem lokalen Konsortiums von der Fa. Ostwind (Regensburg), betrieben. Das heißt, daß genauso regelmäßig nicht davon ausgegangen werden kann, daß (angebliche) Eiswurfvermeidungstechnik der installierten Enercon E 101 (3 MW NennL) auch tatsächlich funktioniert.






Schöne Zahlen in Politik und Prospekten


Autoren: Grüne Dannstadt-Schauernheim (2003)
Ort: Dannstadt-Schauernheim - Positionspapier „Fragen zur Windenergie und anderen erneuerbaren Energien in Deutschland” S. 2 - 15.09.2003

„Erneuerbare Energien kommen ohne einen Cent Staatsknete aus. Sie ver­brauchen keine Steuergelder. Richtig daran ist nur, dass sie gefördert werden. Und zwar über das Erneuerbare-Energien-Gesetz.”

Hier wurde schlichtweg gelogen. Zwar nicht über das EEG, aber über andere Förderprogramme flossen Subventionen auch in die Windkraftindustrie (z.B. - von Bundeskanzler Schröder seinerzeit persönlich überbracht - ins Vestas Rotorblatt-Werk Lauchhammer). Die Lüge ist hierbei nicht etwa eine lokale politische Entgleisung, auch das BMU hatte seinerzeit die Formulierung im Internet-Repertoire. Vgl. hierzu Referenzangaben in WITZEL 2003 (Endnote) und KLUGE 2003. Das BMU hatte dann die Formulierung eliminiert.





Autoren: Stadtwerke Stuttgart / Fa. ABO Wind (2012)
Ort: Stuttgart - Broschüre „Energie für die Zukunft: Der Windpark Schwanfeld” 26.08.2014

„Die Windenergieanlagen des Typs Nordex N117 haben eine Nabenhöhe von 141 Metern und eine Gesamtleistung von 12 Megawatt. Damit können sie rechnerisch rund 10.000 Haushalte mit ökologisch erzeugtem Strom versorgen. Der Umwelt erspart der Windpark jährlich 15.000 Tonnen klimaschädliches CO2.”

Jede der 5 installierten N117 hat eine Nennleistung von 2,4 MW. Die Verfasser der Broschüre unterschlagen bei der Leistungsangabe (wobei die Nennleistung erst bei Windgeschwindigkeiten von 12m/s erreicht würde), daß der Parkverlust zum Abzug gebracht werden müßte, was zu einem geringeren Wert als 12 MW führte. Das relativiert auch den angebenenen Wert der angegebenen Kohlenstoffdioxid-Emissionsreduktion.





Verursacher: OLG Itzehoe (Schleswig Holstein GER)
Ort: Urteil v. 05.09.2012 - 6 U 14/11 betr. Fa. PROKON, v.a. S. 4 ff.

In einem Prospekt der Fa. PROKON enthaltene Werbeaussagen bzw. Tatsachenbehauptungen wie u.a. „Sicherheit zum Anfassen”, „Die Alternative zur Bank oder Lebensversicherung”, „Investieren Sie in (....) reale. zukunftssichere und rentable Sachwerte” oder „Wie bei einer Sparanlage” erfolgen vor dem Hintergrund einer vermeintlichen Sicherheit wie bei einer Bank oder einer angeblichen Sicherheit infolge der Investition des Geldes in reale Sachwerte. Die Sicherheit soll das gleiche Maß haben wie die Anlage des Geldes bei einer Bank. Grundlage hierfür soll die Anlage des Geldes in Sachwerte sein. Beides trifft indes nicht zu.





Verursacher: Fa. ABO Wind / Wiesbaden (GER)
Ort: Weilrod - Riedelbach / Deutschland 2015

Die Gesamtleistung bzw. Gesamtnennleistung eines Windparkes wird von ABO Wind unzulässigerweise als Summe der Komponenten-Einzelnennleistungen angegeben. Aus 7 x 2,4 MW resultieren so 16,8 MW, wobei aber weder der Parkverlust (Verschattungsverluste bis 10%) berücksichtigt ist noch darauf hingeweisen wird, daß die Nennleistung der WKA (N117-2400) erst bei 12 m/s Windgeschwindigkeit erreicht wird.






Vorgesehener (nur) teilweiser Rückbau von Altanlagen-Fundamenten


Verursacher: VGH Kassel (GER)
Ort: Beschluss v. 12.01.2005 - 3 UZ 2619/03

Auch schon, bevor § 35 Abs. 5 BauGB installiert wurde, war rechtlich klar, daß der Fundamentrückbau vollständig zu erfolgen hatte. Um die Beeinträchtigungen beim Landschaftsbild und im Funktionszusammenhang beim Schutzgut Boden rückgängig zu machen, ist nicht nur der Abbau des oberirdischen Teils der Windkraftanlage geboten, sondern auch die Entfernung des Betonfundaments.





Verursacher: Gemeinde Langenhorn (GER)
Ort: Gem Langenhorn, 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entw.), Umweltbericht Kap. 1.3 (2010)

§ 35 Abs. 5 BauGB schreibt den vollständigen Rückbau von Windkraftanlagen, also incl. der kompletten Fundamente vor. Lt. Umweltbericht zur F-Plan-Änderung sollen aber Fundamente von Altanlagen im Zuge des Repowerings nur bis 1 m unter Erdgleiche abgebaut werden.





Verursacher: Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim 2010/11
Ort: Gemeinde Stoeckach (Neustadt/Aisch) (GER), Prospekt Fa. Beermann Windkraft GmbH München (GER), Okt. 2010, S. 5

„Die Baugenehmigung wird voraussichtlich eine Auflage mit der Verpflichtung zur Bildung einer Rückbaurücklage in Höhe von EUR 37.000,- enthalten. Die Auflage wird durch Guthabenverpfändung aus der Liquiditätsreserve in entsprechender Höhe erfüllt werden. Die künftigen Rückbaukosten der Anlage, die für den Rückbauzeitpunkt derzeit nicht exakt beziffert werden können, können den kalkulierten und in die Rücklage eingestellten Betrag übersteigen. Sie sollen konzeptionsgemäß aus der am Ende der angenommenen Nutzungsdauer bestehenden Liquiditätsreserve entnommen werden. Die hierfür aufzubringenden Mittel können den lt. Prognose zur Rückzahlung an die Beteiligten zur Verfügung stehendem Betrag entsprechend mindern.”

Die zu erwartenden Rückbaukosten dürften für die eingesetzte Enercon E-82 etwa 100.000 EUR höher liegen, als der als „Auflage” definierte Betrag von 37.000 EUR. Wie die Genehmigungsbehörde zu dem Betrag kommen soll oder gekommen ist, ist nicht nachvollziehbar. Die evtl. Festsetzung einer Rückbausicherheit nach Abzug möglicher Wiederverwertungskosten käme nur in Frage, wenn entsprechende Abnahmeverpflichtungen der zum Kauf bereitstehenden Dritten vorlägen. Derartige „Kredite an die Zukunft” sind schwer vorstellbar. Weitergehend unkommentiert möge hierbei die Tatsache bleiben, daß im Zuge der Genehmigung eines vom gleichen Anbieter angebotenen Windparkes in Maierfeld (vgl. Prospekt S. 6) von der zuständigen Behörde (Landkreis Eichstätt) pro E-82 70.000 EUR Sicherheit festgelegt worden sein sollen.
Zudem ist es fragwürdig, die Rückbauabsicherung als „Auflage” zu behandeln. Die Sicherheit muß vor Baubeginn vorliegen, also handelt es sich nicht um eine Auflage, sondern um eine Bedingung. Offen bleibt, ob der Gesetzgeber bei der Formulierung des § 35 Abs. 5 BauGB, nämlich daß die zuständige Behörde durch nach Landesrecht vorgesehene Baulast oder in anderer Weise die Einhaltung der Rückbauverpflichtung sicherstellen soll, vorgesehen hat, daß die Behörde auch den finanziellen Umfang der Sicherheit ermittelt. Dies ist im vorliegenden Fall anzunehmen, da sich andernfalls der Antragsteller in konsequenter Kenntnis des § 35 Abs. 5 BauGB mit einem eigenständig (dann durch die Behörde nur noch nachzuprüfenden) ermittelten Kostenumfang bereits bei der Einrichtung des Genehmigungsantrages selbst zum Rückbau verpflichtet hätte. Das aber hätte dann keiner Auflage bedurft, zumal derlei Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen) grundsätzlich nicht dafür vorgesehen sind, marode Genehmigungsanträge wie auch immer zu sanieren.





Verursacher: Landkreis Wittmund (GER) (2011)
Ort: Windpark Stedesdorf - Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen Az 60/6351.05 (07/11)

„B.1.4 Nach endgültiger Betriebseinstellung einer Windenergieanlage (WEA) ist diese von der Betreiberin innerhalb von 2 Monaten vollständig abzubauen. Soweit bis zur Betriebseinstellung keine anderen Erkenntnisse vorliegen, reicht die Demontage des Fundaments bis 1,50 m unter Geländeoberkante.” „B.1.6 Innerhalb von 2 Monaten nach Inbetriebnahme der WEA 8 sind folgende Windenergieanlagen vollständig abzubauen und das jeweilige Fundament mindestens bis 1 m unter Geländeoberkante zu entfernen: (....)”

Abgesehen davon, daß der Bescheid in sich widersprüchlich ist (vollständiger Rückbau vs. Teilrückbau des Fundamentes), wird die Genehmigungsbehörde wohl selbst nicht daran glauben können, daß sie angeichts des einschlägig für einen kompletten Fundamentrückbau zu erwartenden Kostenvolumens zu gegebener Zeit „andere Erkenntnisse” würde geltend machen können, zumal die Rechtslage aktuell (und damit nach den der gesetzlichen Bestimmung des § 35 Abs. 5 BauGB unverändert zugrundeliegenden Erkenntnissen) den kompletten Rückbau vorschreibt. Der Bescheid ist insoweit unvollständig und rechtswidrig. Es gibt keine Erkenntnisse darüber, daß § 35 Abs. 5 BauGB, der keinen teilweisen Fundamentrückbau vorsieht, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zuwiderliefe.





Verursacher: Landkreis Wittmund (GER) (2012)
Ort: Bensersiel Oldendorf (GER) - Zeigermühle - Anzeiger für Harlingerland 10.05.2012 „Windkraft hinterlässt einige Altlasten” u. Leserbriefe
Red.: www.harlinger.de

Am 29.04.2011 teilte der Landkreis Wittmund aufgrund einer Nachfrage mit, man habe vor, ein Verfahren auf Beseitigung des Fundamentes einer längst beseitigten WKA einzuleiten. Am 22.11.2012 teilte der Landkreis lapidar mit, man habe das baurechtliche Verfahren eingestellt.
Auch wenn, als der Fall vor vielen Jahren akut wurde, § 35 Abs. 5 BauGB noch nicht die Rückbauvorschrift für WKA enthielt, so war der Rückbau dennoch komplett geboten. Denn (selbst wenn der Klotz nicht mehr Teil der WKA wäre, vgl. auch LG Gießen v. 01.4.2018 - 6 O 51/07) ein Stahlbetonklotz dient zum einen nicht (mehr) der Nutzung der Windenergie (§ 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB). Er erfüllt zum anderen auch sonst keine der Genehmigungsvoraussetzungen des § 35 Abs.1 ff. BauGB. Insoweit liegt hier inzwischen eine eklatante Untätigkeit der zuständigen Behörden vor, die noch nicht einmal ansatzweise die Beseitigung des Stahlbtonklotzes durchsetzen wollen, obwohl zudem auch eine Würdigung der Sache aus abfallrechtlicher Sicht naheläge.





Autor: Wolf Dieter Nahr (2013)
Ort: Neumarkt - Neumarkter Nachrichten 10.11.2013 „Rückbau von Windrädern finanziell riskant”
Red.: www.nordbayern.de

„Die in dem konkreten Fall geforderten 77000 Euro sind ziemlich genau der Mittelwert der Bürgschaften, die nach Angaben von Jürgen Schreiner vom Landratsamt gewöhnlich zwischen 50000 und 100000 Euro liegen. Doch könnte ein solcher Betrag für einen vollständigen Rückbau ausreichen? Denn nach einer Schätzung von Michael Vogel, Vorstand der Bürgergenossenschaft Jurenergie (Windrad Pöfersdorf, künftiger Windparkbetreiber), liegen die Kosten je nach Bauart immerhin zwischen 75000 Euro und 200000 Euro.”

Bei der WKA handelt es sich um eine Enercon E-101, Nabenhöhe 149 m, Rotordurchmesser 101 m, Nennleistung 3 MW. Für diese Anlage reichen 77.000 EUR keinesfalls als Rückbaubürgschaft aus. Es ist vielmehr mit ca 200.000 EUR zu rechnen (etwa 5% der Investitionskosten).





Verursacher: Gem. Bovenau / Windpark Osterrade GmbH (GER)
Ort: ebd. Städtebaulicher Vertrag v. 20.11.2013 § 6 Abs. 1

„Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die im Vertragsgebiet errichteten Windenergieanlagen nach endgültiger Stilllegung vollständig zurück zu bauen. Die Rückbauverpflichtung bezieht sich nicht auf die Fundamente der Anlagen.”





Verursacher: Fa. Schwarz + Winkenbach / Delmenhorst (GER)
Ort: Gemeinde Blender - Bebauungsplan Nr. 18 Windpark Blender 1. Änderung und Ergänzung (Entw.) Kap. 5.2 (2014)

§ 35 Abs. 5 BauGB schreibt den vollständigen Rückbau von Windkraftanlagen, also incl. der kompletten Fundamente vor. In dem B-Plan (Erläuterungsteil) soll aber geregelt werden, daß im Zuge des Repowerings der Rückbau der Fundamente von Altanlagen nur bis in 1 m Tiefe ab Geländeoberkante spätestens ein Jahr nach der Abnahme des Turmes abgeschlossen sein muß.





Autor: Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Ministerium für Inneres und Sport, Niedersächsische Staatskanzlei (GER)
Ort: Erlassentwurf Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergieerlass) S. 21, S. 38, Stand 21.07.2014

Kap. 3.3.3 Rückbauverpflichtung „Die Sicherheitsleistung muß den Rückbau der Windenergieanlage einschließlich des den Boden versiegelnden Fundaments am Ende der voraussichtlichen Lebensdauer der Anlage vollständig abdecken.” Kap. 5 Abs. Bodenschutz „Bei Rückbaumaßnahmen ist sicherzustellen, daß die natürlichen Bodenfunktionen wieder hergestellt werden. Die Rückbautiefe der Fundamente zur Wiederherstellung der Bodenfunktionen gemäß BBodSchG sollte mindestens den effektiven Wurzelraum des Standortes zuzüglich eines Aufschlags von 4 dm, mindestens jedoch 1,2 m. Im Einzelfall können die standörtlichen Bedingungen dazu führen, daß auch geringere Rückbautiefen begründet sein können oder ein vollständiger Rückbau erforderlich sein können.”

Hier wird durch Erlass die gesetzliche Grundlage des § 35 Abs. 5 BauGB durchbrochen, der als weitergehende Regelung Erwägungen nach dem Bodenschutzrecht überflüssig macht. Der Erlass wäre im Falle seiner Bekanntmachung rechtswidrig.





Autor: Uwe Leonhardt (UMaAG) (2014)
Ort: LK Cuxhaven - Position des BWE e.V. Regionalverband Elbe-Weser-Nord zum Entwurf des RROP’s des Landkreises Cuxhaven 13. August 2014

„Der vollständige Rückbau einschließlich des vollständigen Fundamentrückbaus würde zudem über die vom Gesetzgeber getroffene Regelung hinausgehen. Wenn ein Fundament einer Windenergieanlage bis 2 m unterhalb der Erdoberfläche beseitigt worden ist, was die übliche Anforderung darstellt, liegt keine schädliche Bodenversiegelung mehr vor. Fundamentteile, die tiefer als 2 m unterhalb der Erdoberfläche verbleiben, stellen keine Bodenversiegelung dar, sondern wirken wie Gesteinsbrocken.”

Das alles ändert nichts daran, daß § 35 Abs. 5 BauGB auch „Gesteinsbrocken” ≥ 2 m unter Null erfasst.





Autor: LEN Power GmbH (Nils Niescken GschF) / Hannover (GER) (2015)
Ort: Schlüchtern - Nutzungsvertragsentwurf „Projekt Breitenbach” S. 10 16.01.2015

In § 12 werden für vier in der Präambel angeführte WKA Enercon E-115 Rückbausicherheiten von je 60000 EUR „(je nach Anlagentyp)” vorgesehen. Eine Anpassung ist vorgesehen, wobei das jeweilige Gutachten hierzu von demjenigen Vertragspartner zu bezahlen ist, der die Anpassung fordert.

Die tatsächlichen Rückbaukosten dürften sich bei einer E-115 auf je 250000 EUR belaufen. Bei dem geringen Einsatzbetrag der Rückbausicherheit stellt sich die Frage nicht, wer die Kosten für ein Anpassungsgutachten zu tragen hätte....






„Sweetener” - also sog. Einmal- oder Gestattungszahlungen, Spenden und andere Verführungen


Verursacher: Fa. Plambeck / Cuxhaven (GER)
Autor: Rainer Klöfkorn
Ort: Iselersheim / Ostendorf (Bremervörde GER) - Bremervörder Zeitung 02.02.2009 „Firmenspende löscht Finanzsorgen”
Red.: www.brv-zeitung.de

„Im Stadthaushalt ist zum Ausgleich der Ausgaben für die Feuerwehren eine 70.000-Euro-Spende der Firma Plambeck aufgeführt. Dieses Geld kommt aber nur, wenn der umstrittene Windpark gebaut wird.(....) Für die Stadt würde der Geldsegen wie gerufen kommen. Zwar bezuschußt der Landkreis die 505.000 Euro teure neue Leiter mit 60 Prozent, doch bleibt eine respektable Summe übrig. Die Spende, ließ sich von der Lieth entlocken, sei entgegen der Aussage im Etat nicht nur für die Drehleiter vorgesehen, sondern generell für Investitionen im Feuerwehrbereich.(....) Das beurteilte Plambeck-Pressesprecher Rainer Heinsohn differenzierter. Das Unternehmen spende durchaus für Ortschaften, in denen sie investieren wolle. Doch in diesem Fall sei die Zuweisung zweckgebunden für die Ausstattung der Feuerwehren: ‘Zu jedem Windpark gehört ein Sicherheitskonzept, da bei Unfällen unter Umständen die Wehren gefordert sind.’ Plambeck lege Wert auf eine gute Ausstattung der Einsatzkräfte.”

Der Pressesprecher, dem Ordnungsamtsleiter Rüdiger von der Lieth widersprechend, vergißt dabei wohlweislich, daß WKA-Brände kaum löschbar sind, sei es mit oder ohne Drehleiter.





Verursacher: Fa. WINKRA u.a. (GER)
Autor: N. N.
Ort: diverse - DIE WELT 24.08.2005 „Windenergie: Verfahren gegen Firma eingestellt”
Red.: www.die-welt.de

Ein Verfahren gegen die Fa. WINKRA und 15 Gemeinden wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung wurde von der Staatsanwaltschaft Hannover eingestellt. Aber....

„Die Mehrzahl der Verträge zwischen dem Unternehmen und Gemeinden hält die Staatsanwaltschaft weiterhin für unzulässig, da Geldzahlungen ‘nicht sachlich notwendig’ mit den Windpark-Projekten zusammenhingen. In diesen Fällen sei der Verdacht der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung begründet, berichtete die Staatsanwaltschaft.”





Verursacher: OVG Greifswald (GER)
Ort: Beschluß vom 28.03.2008 A 3 M 188/07 RdNr 34 Satz 3 ff.

Ein durch Einmalzahlungen gegebener Verstoß gegen das Verbot sachwidriger Koppelung von Geldleistungspflichten und hoheitlichen Leistungen dient einerseits dem Schutz des Bürgers, der zu Leistungen verpflichtet wird, die nicht in einem sachlichen und angemessenen Verhältnis zur Gegenleistung stehen. Andererseits ist insoweit auch der durch die Einmalzahlung quasi bewirkte „Verkauf” von Hoheitsrechten bzw. einschlägige Vereinbarungen unwirksam.





Autor: Louise Gray
Ort: www.telegraph.co.uk/earthuk/earthnews (2008) „Wind farm developers offering ‘bribes’ to local communities, campaigners say”
Red.: www.telegraph.co.uk

„The Campaign for the Protection of Rural England (CPRE) say at least 35 communities have been offered so called ‘goodwill’ payments - one for every English region - by developers interested on building wind farms in the area.”





Verursacher: Fa. Enercon / Aurich (GER)
Autor: (hkl)
Ort: Beringstedt (GER) - Schleswig Holsteinische Landeszeitung 01.08.2009 „Es bleibt dabei: Keine Windkraftanlagen”
Red.: www.shz.de/lokales/landeszeitung

„Der Bürgermeister verlas ein Schreiben der Firma Enercon, in dem diese für die ersten zehn Jahre eines potentiellen Beringstedter Bürgerwindparks jährlich 5000-Spenden-Euro pro Windanlage zugunsten ortsansässiger Vereine versprach: (....) ”





Verursacher: Fa. Plambeck / Cuxhaven (GER)
Autor: Rainer Klöfkorn
Ort: Iselersheim / Ostendorf (Bremervörde GER) - Bremervörder Zeitung 09.02.2009 „Windparkfirma legt noch einmal 30.000 Euro drauf”
Red.: www.brv-zeitung.de

„Plambeck gibt nochmal 30.000 Euro dazu und wird noch eine Straße in Iselersheim ausbauen. Immer vorausgesetzt, der Windpark entsteht auch. (....) Freimütig bekannte Erwin Busch, daß er sich noch eine größere Spende aus Cuxhaven vorstellen könne. Der Christdemokrat wörtlich: ‘Wir hätten noch viel höhere Anforderungen an die Firma Plambeck stellen können.‘”

Raffgier öffnet Herz und Seele des Fraktionsvorsitzenden Busch .... und macht unvorsichtig.





Autor: Matt Chorley
Ort: Devonshire UK (2008) - blog at www.thisiswesternmorningnews.co.uk
Red.: www.westernmorningnews.co.uk

„Wind farm goodwill payments must stop - energy firms should be banned from offering cash handouts to communities to help ease wind farms through the planning process.”





Autor: Joanne Bell 30.12.2008
Ort: West Yelland / Fullabrook (UK) - „Walking into an environmental disaster at Fullabrook”

„I refer to the front page article (August 28) and the article in the Journal , October 16 edition, regarding so called 'goodwill payments' relating to Fullabrook turbines which are seen by myself - and I believe many others - as merely ‘bribery outside the planning system’. // Public faith in the planning process is being seriously undermined and I believe the Government should stamp out this practice by the power companies which can so easily be seen as simply buying planning permission.”





Autor: Ortsbeirat Alsfeld-Hattendorf (GER) (2009)
Ort: Alsfeld (GER) - Protokoll 02.09.2009 TOP 2 Abs.3

„Sollten die Windkraftanlagen doch gebaut werden, soll mit den angebotenen Sponsoringverträgen der Windenergiebetreiber über die Bündelung durch die Stadt Alsfeld das DGH und weitere Infrastruktur im Dorf erhalten werden! Eine differenzierte Ausschüttung an die Vereine wird nicht gewünscht.”





Autor: Corporate Director (erection of 3 no. wind turbines)
Ort: Stockton UK - Revised application for erection of 3 no. wind turbines, report development and neighbourhood services - No 309

„Separate to the planning application, it is relatively common practice for wind farm developers to set up and manage ‘Community Trust Funds’ where monies are paid into the fund by the owner of the wind farm which are then used in association with development works which benefit the communities local to the site of the wind farm. The community funds are not normally a requirement of the planning system as the planning process is already required to consider the impacts of any development and ensure adequate mitigation is made via imposition of conditions or legal agreements. Therefore, the community funds are undertaken by the wind farm operators above any requirements of the planning system.”

Trotz der Klarstellung bleibt die Frage offen, welchen Sinn die Nr. 308 unter diesen Voraussetzungen in dem (im übrigen vom Tiefgang her beispielhaften) Report haben soll.





Autorin: Doreen Carjaval
Ort: NY Times 14.12.2009 „With Wind Energy, Opportunity for Corruption”
Red.: www.nytimes.com/

„The authorities say it is impossible to quantify the level of fraud in public spending on wind energy because investigations are scattered across different countries among the regional and fiscal police. But critics say the available riches and patchy controls are luring a rogue’s gallery of corrupt politicians and entrepreneurs trying to literally create money out of thin air.”





Autoren: Noel Cass, Gordon Walker, Patrick Devine-Wright
Ort: Journal of Environmental Policy & Planning Vol. 12, Iss. 3, 2010 „Good Neighbours, Public Relations and Bribes: The Politics and Perceptions of Community Benefit Provision in Renewable Energy Development in the UK” (Abstr.)
Red.: www.tandfonline.com

„In this paper, we draw on evidence from a series of interviews with key stakeholders involved in renewable energy policy and development and from a set of mixed method, diverse case studies of renewable energy projects around the UK to examine the viewpoints of different stakeholders (including developers, local publics, politicians, activists and consultants). We discovered variation in the extent and type of benefits on offer, reflecting the maturity of different technologies, based on a number of rationales. We also found in the public's views a high degree of ambivalence towards both the benefits on offer (when they were known or acknowledged) and the reasons for providing them. The normative case for providing community benefits appears to be accepted by all involved, but the exact mechanisms for doing so remain problematic.”





Autor: N. N.
Ort: Oberwesel - Rhein Zeitung 24.11.2011 „Windkraft ist Balsam für den Stadtsäckel”
Red.: www.rhein-zeitung.de

„So wird der Stadt in diesem Jahr erstmals der Segen aus der Windkraft zuteil. Im Haushaltsplan 2011 sind gut 70 000 Euro an Pachteinnahmen ausgewiesen. Diese Rechnung bezieht sich noch auf drei Windräder. Die vierte Anlage wurde erst vor kurzer Zeit genehmigt, was auch für so manches Stadtratsmitglied eine Neuigkeit war. Juwi gewährt der Stadt auch noch eine Einmalzahlung von 10 000 Euro pro Windrad.”





Autoren: Richard Cowell, Gillian Bristow, Max Munday
Ort: Journal of Environmental Planning and Management Vol. 54, Iss. 4, 2011 „Acceptance, acceptability and environmental justice: the role of community benefits in wind energy development” (Abstr.)
Red.: www.tandfonline.com

„Our conclusion is that the dominant, instrumental rationale for community benefits obscures other, equally important justifications: the role of community benefits in promoting environmental justice; and how flows of community benefits might better serve the long-term sustainability of wind farm development areas.”





Autor: Rowena Mason
Ort: UK - The Telegraph 017.09.2012 „‘Bribes for wind farms’: neighbourhoods that accept turbines to be rewarded with playgrounds and cheaper bills”
Red.: www.telegraph.co.uk

„Mr Davey is looking at whether it should be ‘best practice’ for all wind developers to offer rewards such as local amenities or cheaper energy bills. The idea has been championed by Tim Yeo, the chairman of the energy committee, who has said ministers must be ‘prepared to bribe’ local communities.”

Ed Davey gehört den Liberaldemokraten an.





Autoren: N.N.
Ort: Aberfeldy (UK) - The Courier 26.11.2012 „SSE Renwables ‘to provide £8m financial boost’ to Griffin wind farm‘s locale”
Red.: www.thecourier.co.uk

„Noel Cummins, SSE community liaison officer for the Griffin Wind Farm, said ‘(...) Over the lifetime of the windfarm, the fund should provide well over £8 million which has the the potential to provide real benefit to the local community’.”

Hier ist eine eindeutige Abhängigkeit der Wohltaten des Investors von der Lebensdauer des Windparkes gegeben. Von einer nicht an den Windpark gekoppelten Benefit-Maßnahme kann hier nicht ausgegangen werden.





Autoren: Gillian Bristow, Richard Cowell, Max Munday
Ort: Geoforum Vol. 43, Iss. 6, 2012 „Windfalls for whom? The evolving notion of ‘community’ in community benefit provisions from wind farms” (Abstr.)
Red.: www.sciencedirect.com

„This paper investigates the increasing provision of ‘community benefits’ - i.e. financial or material benefits to communities affected by wind energy development with a focus on on-shore wind projects in Wales.”





Autor: Uwe Hentschel
Ort: Sefferweich - Trierer Volksfreund 23.12.2012 „Geheimniskrämerei um Windkraft-Standorte”
Red.: www.volksfreund.de

„Daß man mit Windrädern auch Pech haben kann, weiß man in Sefferweich nur zu gut. Dort hatte ein Trierer Unternehmer um die Jahrtausendwende einen Windpark errichtet und die Gemeinde damals im Vorfeld mit finanziellen Anreizen besänftigt. So sollten neben der vereinbarten Pacht und Wegerechtgebühren vom Betreiber auch für jedes neu geborene Kind in Sefferweich 50 Euro spendiert werden. Zu dieser Sozialförderung ist es aber nie gekommen, die Pacht wurde wenig später auch nicht mehr gezahlt und der ganze Windpark schließlich ein Fall für den Insolvenzverwalter. Inzwischen gibt es einen anderen Betreiber.”

Bei dem vorherigen Betreiber handelte es sich um die W.A.T.T GmbH, Trier (GschF. Jörg Temme).





Autor: N. N.
Ort: Lincolnshire (UK) - Grimsby Telegraph 08.03.2013 „Wind farm developers ‘bribing’ planning authorities”
Red.: www.grimsbytelegraph.co.uk

„Wind farm developers have been accused of ‘offering bribes’ to planning authorities across Lincolnshire.”





Autor: Brandon Lawrence
Ort: Antrim (UK) - Monadnock Ledger-Transcript 04.04.2013 „Wind developer offers town $40K for impacts”
Red.: www.ledgertranscript.com

„Antrim Wind Energy has offered the town $40,000 as recompense for a proposed wind farm‘s visual impacts to the Gregg Lake area. The caveat is the state‘s Site Evaluation Committee has already denied the application.”





Autor: Peter Olsthoorn
Ort: Zandvoort, Bloemendaal, Noordwijk(NL) - NRC Handelsblad 31.05.2013 „Eneco betaalt gemeenten voor lobby windenergie”
Red.: www.nrc.nl

„Gemeentebesturen van Zandvoort, Blomendaal en Noordwijk krijgen een fonds van 750.000 van Eneco oder voorwarde dat ze zich 20 jaar lang niet negatief zullen uiten over windenergieparken voor hun kust.”

Aufgrund einer Vereinbarung vgl. Ratsvorlage Noordwijk TOP 11 05.03.2013 „Convenant maritiem windmolenpark Q10” wird ein Fonds mit jährlich 37.500 EUR über die Dauer von 20 Jahren angelegt. Die Kommune Noordwijk ist nicht Shareholder von ENECO (anders als Bloemendaal und Zandvoort mit jew.< 2 %, Stand 2014).





Autor: Heinz Richter
Ort: Engelsbrand / Meiningen (GER) - Pforzheimer Kurier 10.01.2014 „Erstes Urteil in Sachen Windkraft gefallen”
Red.: www.pforzheimer-kurier.de

„Das erste Urteil in den Strafverfahren wegen Korruption und Vorteilsannahme in Zusammenhang mit dem Vorstandsvorsitzenden des Windkraftbetreibers Juwi, Matthias Willenbacher und dem früheren Innenminister von Thüringen, Christian Köckert, ist vor dem Landgericht in Meiningen gefallen. Köckert wurde zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung verurteilt.” - 620 Js 27798/11 1 KLs

Der Strafsenat des BGH hat am 17.03.2015 das Urteil dem Grunde nach bestätigt (2 StR 281/14), aber die für den zweiten Beratervertrag gegen Köckert verhängte Einzelstrafe aufgehoben.





Autor: Gero Trittmaack
Ort: Sieverstedt - Schleswiger Nachrichten 03.04.2014 „Windkraft-Streit spaltet das Dorf”
Red.: www.shz.de/lokales/schleswiger-nachrichten

„Statt der Entschädigungen für die Anlieger boten die Windkraft-Betreiber nun eine Einmal-Zahlung von 120 000 Euro an - für Wohltaten in der Gemeinde.”





Autor: N. N.
Ort: Genf (CH) - Le Matin 13.06.2014 „Un ancien employé des SIG arrêté pour corruption”
Red.: www.lematin.ch

„Un ‘ex’ des Services industriels de Genève a été arrêté vendredi sur ordre du Ministère public genevois. L’homme est soupçonné de corruption passive.”





Autorin: Brigitte Horm
Ort: Biesenthal - Märkische Oder Zeitung 06.11.2014 „Spendenannahme bewilligt”
Red.: www.moz.de

Das Amt Barnim darf für die Gemeinde Sydower Fließ eine Spende eines Windradbauers iHv 50.000 EUR annehmen. Das beschloss der Amtsausschuß Biesenthal-Barnim. Es hatte Bedenken der Kommunalaufsicht gegeben. Die Möglichkeit der Annahme der Spende sei aber dann gegeben gewesen, wenn der Amtsausschuß dem Amtsdirektor die Genehmigung hierzu erteilte.

Auf diese Weise delegiert die Kommunalaufsicht ihre Kontrollbefugnis und -verantwortung genau an die Stelle, die sie zu kontrollieren hat. Verquerer geht es kaum! Das zeigte sich schon in der Beschlußvorlage v. 13.10.2014 fort, in der unter „finanzielle Auswirkungen” „NEIN” angekreuzt ist. Verwunderung ist erlaubt, da derjenige, der Geld annimmt, es normalerweise erst einmal buchen muß, egal wo es sich später auswirkt. Es wäre zumindest nicht üblich, daß ein Amtsdirektor derlei als Geldbote über seine Privatschatulle als Einnahme und Ausgabe bucht.






Autor: Patrick Tiede, Paul Wagner
Ort: Schleswig Holstein - Kieler Nachrichten (online) 02.03.2015 „Opposition will Anti-Korruptionsregeln”
Red.: www.kn-online.de

„80000 Euro für jedes in Betrieb genommen Windrad - dieses lukrative Angebot eines Windkraftunternehmens an die Gemeinde Stangheck (Kreis Schleswig - Flensburg) hat eine landesweite Debatte ausgelöst. Umweltminister Robert Habeck (Grüne) fürchtet, daß durch derartige Offerten die Energiewende diskreditiert werden könnte.”

Zweifellos hat Herr Habeck recht, zumal andere Kämpfer für die „Energiewende” der Political Correctness ihren Tribut erweisen und versuchen, das Problem totzuschweigen. Aber die Frage muß erlaubt sein, warum Herr Habeck sich erst jetzt, wenn auch besser als gar nicht, zu Wort meldet, denn die Misere ist seit vielen Jahren bekannt. Erst jetzt die politische Reißleine zu ziehen, bedeutet, schon viel zu lange rechtlichem Ungemach ohne Not wohlfeilen Raum geboten zu haben. Als positiver Beitrag darf hier der couragierte Kommentar der Kieler Nachrichten „Windkraft - ein unmoralisches Angebot?” nicht vergessen werden.






Zu ungenehmigten Maßnahmen oder Abweichungen von den Festsetzungen der Genehmigungsbescheide


Verursacher (Genehmigungsadressat): WHS Gesellschaft für Energietechnik, Erzhausen (GER)
Foto: privat
Ort: Bad König Hainhaus WKA 8, 31.07.2013

Die westlich des Weges gelegene abgebildete Fläche (Foto-Richtung Nordwest), auf der der Bagger steht, wurde ungenehmigt abgeholzt. Als Begründung wurden forstwirtschaftliche Belange (Borkenkäferbefall) vorgeschoben. Unglaubwürdig ist diese Begründung deshalb, weil hier erstens statt einer Wiederaufforstung eine Schotterung der Fläche als Lagerplatz erfolgte, zweitens (hinten links vom Holzhaufen) befallene Bäume verblieben und drittens der im Falle eines akuten Borkenkäferbefalls sicher ebenfalls befallene Holzhaufen nicht umgehend beseitigt wurde.





Verursacher: ABO Wind (GER)
Autor: Alexander Schneider
Ort: Weilrod Riedelbach (GER) - Taunus Zeitung 12.06.2014 „So soll es an der Windpark Baustelle nicht aussehen”
Red.: www.taunus-zeitung.de

„Erdaushub lagert an Stellen, an die er nicht hingehört - Abo Wind entschuldigt sich und verspricht Abhilfe // Verstimmung auf der Windpark-Baustelle: Es wurde Erdaushub auf nicht dafür vorgesehen Flächen aufgetürmt. Im Rathaus ist man ‘entsetzt‘, bei Abo Wind über das ‘Entsetzen’ überrascht.”





Verursacher: Landesregierung Hessen (GER) (2014)
Ort: Lt. Drs. 19/1008 S. 2, Antwort auf Frage 4 des Abg. Rock (FDP)

Zu unzulässigen Gehölzfällungen der Projektgesellschaft LUFTSTROM (Windpark „Hallo” in Freiensteinau) - „Am 11. September 2014 hat die Obere Forstbehörde beim Regierungspräsidium Gießen aufgrund von Abweichungen bei den Rodungsflächen eine Ordnungswidrigkeit bei dem Regierungspräsidium Darmstadt als Obere Forstbehörde (zuständige Verwaltungsbehörde nach § 29 Abs. 5 Hessisches Waldgesetz) angezeigt.”





Verursacher: WMF Windenergie GmbH & Co KG (GER)
Autor: N. N.
Ort: Hinte Canhusen (GER) - Ostfriesischer Kurier 20.03.2017 „Baustopp für Windkraftanlage”
Red.: www.ostfriesischer-kurier.de

Die Firma hat die Zuwegung zur Windkraftanlage trotz nicht vorliegender Baugenehmigung bauen lassen. Der Landkreis Aurich hat die Bautätigkeiten dokumentiert und gestoppt. Die für den Unterbau der Straße eingebauten Materialien (Kabelreste, geschreddertes Plastikwaren,....) waren ursprünglich wohl für die Sondermülldeponie gedacht. Hinzu kommen Baufällungen in der durch §39 Abs.5 Nr.2 BNatSchG hierfür nicht vorgesehenen Zeit.






Zur Frage, ob die Beeinflussung des Ortsbildes ein verlustwirksamer Faktor sein kann


Verursacher: Gem. Grabern (AT), Hollabrunner Energie GmbH (AT) (2013)
Ort: Schöngräbern - Gestattungsvertrag über Bau und Betrieb eines oder mehrerer Windparks im Gebiet der Marktgemeinde Schöngräbern, § 9 Abs. 13

Hier wird von einer Verlustwirksamkeit von WKA zu Lasten der Kommune ausgegangen. Mit dem vereinbarten Nutzungsentgelt sind alle Ansprüche der Gemeinde abgegolten. Insbesondere sind Entschädigungen für eventuelle Beeinträchtigungen durch die Veränderung des Landschaftsbilds und durch Geräusche erfaßt.





Verursacher: Stadtgemeinde Hollabrunn (AT), Hollabrunner Energie GmbH (AT) (2013)
Ort: Hollabrunn - Gestattungsvertrag über Bau und Betrieb eines oder mehrerer Windparks im Gebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn, Ziff. 9 Nr. 9

Hier wird von einer Verlustwirksamkeit von WKA zu Lasten der Kommune ausgegangen. Mit dem vereinbarten Nutzungsentgelt sind alle Ansprüche der Gemeinde abgegolten. Insbesondere sind Entschädigungen für eventuelle Beeinträchtigungen durch die Veränderung des Landschaftsbilds und durch Geräusche erfaßt. Siehe auch Monadnock Ledger-Transcript 04.04.2013.






Korruption und Genehmigungsbehörden


Verursacher: Fa. Leitner Sterzing (IT) (2014)
Autor: Thomas Vikoler
Ort: Mals (Südtirol/IT) - Neue Südtiroler Tageszeitung 02.05.2014 „Aktenzeichen Windrad”
Red.: www.tageszeitung.it

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben, daß zwei ohne UVP errichtete Windräder über eine Produktionsleistung von 1,4 bis 1,5 MW verfügten. „Eine UVP wäre also auf jedem Fall notwendig gewesen. Im Bauantrag an die Gemeinde Mals für das erste Windrad war von 950 Kilowatt die Rede, geringer als die effektive Leistung, um die UVP zu umgehen”, so Staatsanwalt Puccetti.





Verursacher: Regierungspräsidium Darmstadt (DE) (2016)
Autor: Brigitte Lindscheid, Regierungspräsidentin
Ort: Darmstadt - Antrag Regierungspräsidium Darmstadt Dwz. III 31.1 an die Regionalversammlung Südhessen (Drucksache VIII 111.1 ohne Datum zur Sitzung am 11.12.2015) für die Abweichung eines Windenergie-Vorhabens vom gültigen Regionalplan Südhessen, unterzeichnet v. RPin Lindscheid.
Red.: www.rp-darmstadt.hessen.de

Aus der Begründung: „Gerade angesichts steigender Widerstände gegen die Nutzung der Windenergie in der Bevölkerung und der Politik wäre es vor dem Hintergrund der energiepolitischen Ziele, denen sich auch die Regionalversammlung Südhessen verpflichtet sieht, kontraproduktiv, die Zulassung der Abweichung zu versagen.”

Rechtlich gesehen hat eine Regionalversammlung erstens keine energiepolitischen Ziele in einer Weise zu vertreten, daß diese Ziele das Gremium daran hindern könnten, eine vorgeschriebene objektive Abwägung möglicherweise widerstreitender Belange vorzunehmen. Zweitens fanden diese Ziele bereits ihren Ausfluss im gültigen Regionalplan, so daß zuvorderst dessen Festsetzungen zur Abwägung anstehen. Drittens zeigen die Ausführungen wie v.g., daß die RPin von vornherein nicht willens war, konträre Belange aus der Bevölkerung in ihre Abwägungen einzubeziehen. Daß sie dies viertens auch für analoge Belange „der Politik” so sieht, hat sie hinsichtlich gegebener Loyalitätspflichten gegenüber „der Politik” offensichtlich übersehen.

Rein politisch gesehen hat die der grünen Partei zugehörige RPin das Grundsatzprogramm ihrer Partei (2002 „Die Zukunft ist grün”) verleugtet. Dort heißt es in Kap. I „Unsere Werte” Abs. 1 „Wir wollen die Ideen, die Kritik und den Protest von Bürgerinnen und Bürgern aufnehmen, sie zu Aktivität ermutigen und ganzheitliche Konzepte entwickeln.” In dem Programm steht nichts davon geschrieben, daß es ein grünpolitisches Ziel wäre, diese Proteste von vornherein auszuhebeln. Und daß derlei Abweichungen von einem sich energiepolitisch gerade in der Fortschreibung befindlichen Regionalplan „auf Teufel komm‘ ‘raus” zu dessen exemplarischen Ganzheitlichkeit, die ohnehin ein Charakterzug eines solchen Planes sein muß, beitragen würden, ist entschieden zu bezweifeln.









ES GEHT AUCH ANDERS

Parkverlust


Verursacher: Windpark Niebüll GmbH & Co. KG (GER)
Ort: Niebüll - Verkaufsprospekt Beteiligungsangebot Windpark Niebüll 24.11.2010 S.39

Der Prospekt erläutert differenziert die Ertragsprognosen

Dies sagt sicher nichts über die Ergebnisse möglicher Überprüfungen der Daten aus, aber es gibt diese Daten immerhin (und nur das, was man hat, kann man beurteilen, weil es nicht verschwiegen wird) in einem nicht oft gegebenen Umfang.

Kritisch ist zu sehen, daß die Rückbausicherheit in Jahresraten angespart wird, sie müßte bei Baubeginn vollständig vorliegen.





Verursacher: Fa. Umweltfinanz (GER)
Ort: Fondsportrait Enertrag ”WindWerk I” (2014)

„Die mittlere Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe soll 6,8 m/s betragen. Der langjährige mittlere Nettoertrag laut Prognose liegt nach Parkwirkungsgrad und 10 % Abschlägen bei 14,3 Mio. kWh.”

Neben dieser Aussage erfolgen noch gleichermaßen aussagefähige Angaben zu anderen Projekten. Hier zeigt sich, daß transparente Aussagen möglich sind, so daß es wohl es keine triftigen Gründe für einschlägige Anbieter geben kann, die Sache anders als wie v. g. zu handhaben.














Tilman Kluge, Steinhohlstraße 11a, D 61352 Bad Homburg v.d.H (Ober Erlenbach) 08.03.2017

Weitere Fundstellen bitte an x(at)igsz.de

Impressum: Angaben gemäß § 5 TMG:Tilman Kluge, Steinhohlstraße 11a, Ober Erlenbach, 61352 Bad Homburg v.d.H., Kontakt: E-Mail: x@igsz.de, verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Tilman Kluge, Steinhohlstraße 11a, D-61352 Bad Homburg